Basisabgeltung gem. Bundesmuseengesetz 2002 § 1 Z 1 bis 7 Link zur Förderung

Aufwendungen für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags gem. Bundesmuseengesetz 2002.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
iv9@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesmuseengesetz 2002 i.d.g.F
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

112,8 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1036789