Konjunkturpaket 2015/2016 - Tiroler Großunternehmensförderung Link zur Förderung

Förderungsnehmer können nur Großunternehmen (GU) gemäß Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechtes mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein. 

Ziel des Konjunkturpaketes 2015/2016 ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die entsprechende Anreize für ein nachhaltiges Wachstum und die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in Tirol erreicht werden. Unterstützt werden Projekte mit besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine wesentliche Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben (Betriebsansiedelungen oder -erweiterungen, Produkt- oder Verfahrensinnovationen).

Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses von max. 5 % der förderbaren Kosten gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.) oder Investitionen in immaterielle Werte (Investitionen in Technologietransfer durch den Erwerb von Patentrechten, Lizenzen oder Know-how oder nicht patentiertem Wissen).

Die Investitionen sind nur dann förderbar, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehen.

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Impulspaket Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036771