Konjunkturpaket 2015/2016- Errichtung und Verbesserung von regionalen Bade-und Freizeiteinrichtungen Link zur Förderung

Mit dieser Förderungsaktion soll die Finanzierung der Errichtung und Verbesserung von örtlichen und regionalen Bade- und Freizeitanlagen erleichtert und die regionale Freizeitwirtschaft gefördert und die Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung verbessert werden.

Förderbar sind Kosten für

  • die Errichtung/Einrichtung und Verbesserung von Gebäuden (exklusive betriebliche/gewerbliche Investitionen in gastronomische Bereiche der Badeanlagen wie Verkaufsflächen und Restaurant oder Kantine samt Lagerräumlichkeiten und sonstige vermietete erwerbswirtschaftliche Bereiche wie Fitnesscenter, Physiotherapieräumlichkeiten, etc.),
  • die Errichtung und Verbesserung von Bade- und Freizeitanlagen mit Grundausstattung,
  • die Errichtung und Verbesserung von Beleuchtungsanlagen und Zäunen, sowie
  • die Anschaffung von Rasenmähern und sonstigen Betriebsanlagen,

wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Investition stehen und Teil des Gesamtprojektes sind.

Als Antragsteller können Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen auftreten. Juristische Personen müssen mehrheitlich (mehr als 50 % der Geschäftsanteile) in öffentlicher Hand sein, Infrastrukturanlagen betreiben und nicht gewinnorientiert sein.

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie für das Konjunkturpaket 2015/2016 - Errichtung und Verbesserung von regionalen Bade- und Freizeiteinrichtungen, Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1036763