Auszahlungen an Projektträger im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Link zur Förderung

Der Bereich Sprachförderungen des Österreichischen Integrationsfonds unterstützt als beauftragte Behörde des BM.I, Abt. V/4, und des BMEIA, Abt. VIII.3 die beiden Ministerien bei der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und übernimmt auch die Auszahlung der Raten an die ausgewählten und überprüften Projektträger.

Die Mittel werden zur Finanzierung von Projekten in folgenden spezifischen Zielen verwendet:

  • Spezifisches Ziel 1: Asyl: Es werden Projekte gefördert, die zur Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beitragen. Bspw.: Psychologische und psychotherapeutische Betreuung
  • Spezifisches Ziel 2: Integration: Es werden Projekte gefördert, die zur Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger beitragen. Bspw.: Sprache und Bildung
  • Spezifisches Ziel 3: Rückkehr: Es werden Projekte gefördert, die zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten beitragen. Bspw.: Reintegrationsmaßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichischer Integrationsfonds
ef@integrationsfonds.at

  • Während der Projektlaufzeit durch beauftragte Behörde (ÖIF): Vor-Ort-Kontrolle, stichprobenartige Belegkontrolle
  • Nach Ende der Projektlaufzeit durch die beauftragte Behörde (ÖIF): Stichprobenbasierte Belegkontrolle, Kontrolle der inhaltlichen Berichte durch das BM.I u. BMEIA, erneute Prüfung aller Unterlagen
  • Weitere Prüfstellen (bspw. nationale AMIF Prüfbehörde, Rechnungshof Europäische Kommission, etc. ): Second Level Kontrollen

Rechtsgrundlage

Verordnung EU 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom April 2014 und Fondsregister Bescheid BM für Europa Integration und Äußeres Verordnung EU Nr.514/2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Effektive Umsetzung des AMIF in Österreich

Referenznummer

1036680