Basisprogramm (2015-2020) Link zur Förderung

Im Basisprogramm erfolgt die Förderung von wirtschaftlich verwertbaren Forschungsprojekten (Experimentelle Entwicklung) von Unternehmen, Forschungsinstituten und EinzelforscherInnen. Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit des/der Bewerbers/in intensiviert wird. Weiters gibt es im Rahmen der Projektförderung im Basisprogramm Initiativen (z. B. Dienstleistungsinitiative, EFRE-Förderung), Länderkooperationen (z. B. Land OÖ, Land Salzburg) und Programmlinien (z. B. Feasibility Studie, Start-up, Competence Headquarters, Collective Research). Sie dienen der Umsetzung konkreter forschungspolitischer Ziele, etwa der Hebung des Technologieniveaus forschungsschwacher Branchen, oder auch der Intensivierung der Forschungstätigkeiten in zukunftsrelevanten HighTech-Gebieten. Projekte sind selbstverständlich auch in Kooperation mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) möglich. Die Wirkung der Förderung im Basisprogramm wird jährlich auf Verwertungsergebnisse und Arbeitsplätze ex-post evaluiert.

Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße.

Bei Kooperationen mit Forschungseinrichtungen oder internationalen Projekten (z.B. EUREKA, ERA-NETs) sind höhere Zuschüsse möglich, ebenso wenn Landesförderungsmittel oder beispielsweise Förderungsmittel des EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) angesprochen werden. Weiters können im Falle von aktuellen Schwerpunktsetzungen zeitlich begrenzte Bonifizierungen vergeben werden (z.B. HighTech-Start-up, Smart and Digital Services Initiative, Seltene Erkrankungen, Boni bei Landesförderungsmitteln).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43577550
office@ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Folgende RICHTLINIEN (RL) für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG–Richtlinie 2015) kommen hier zur Anwendung: FFG-RL KMU und FFG–RL Industrie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

100 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors
Entwicklung von Technologien für eine moderne, effiziente, leistungsfähige und sichere FTI-Infrastruktur zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen (societal challenges)
Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen.

Referenznummer

1036615