BRIDGE (2015-2020) Link zur Förderung

Im BRIDGE-Programm in der FFG werden die Programmlinien BRIDGE 1 und BRIDGE Frühphase angeboten. Durch das BRIDGE-Programm soll der tatsächliche Sprung zur industriellen Verwertung gelingen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.

Innerhalb von BRIDGE 1 muss der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) beim wissenschaftlichen Partner liegen. Die Unternehmen als möglicher Umsetzer der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben.

In der Programmlinie BRIDGE Frühphase werden besonders grundlagennahe Konsortialprojekte zwischen wissenschaftlichen Partnern und Verwertungspartnern gefördert, wobei der Schwerpunkt der Arbeiten und Projektkosten (max. 90 %) beim wissenschaftlichen Partner liegen muss. Die Unternehmen als mögliche Umsetzer von Projektergebnissen beteiligen sich durch die Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (mind. 10 %) an dem Vorhaben.

Gefördert werden ausschließlich die Kosten der/des wissenschaftlichen Partner/s. Seit 2015 ist die Einbindung internationaler wissenschaftlicher Partner im Ausmaß von mindestens 10 % Förderungsvoraussetzung für ein BRIDGE-Frühphase-Projekt. Positiv bewertet wird überdies ein interdisziplinärer Ansatz bei der Projektdefinition.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1, 1090 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Folgende RICHTLINIE (RL) für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG–Richtlinie 2015) kommt hier zur Anwendung: FFG-RL Offensiv
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,965 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors
  • Förderung richtet sich an Personengemeinschaft

Referenznummer

1036607