TAKE OFF (2015-2020) Link zur Förderung

Die Definition der Programmziele von „Take Off“ baut auf Ergebnissen der FTI – Luftfahrtstrategie 2020+ des BMK auf. Die Zielstruktur der Strategie fußt auf zwei übergeordneten Wachstumsszenarien die auf die Verdoppelung des Luftfahrtumsatzes auf € 4 Mrd. sowie die Steigerung der Arbeitsplätze im Luftfahrtsektor um 60% bis 2030 abzielen.

Drei untergeordnete strategische Zielsetzungen adressieren die wirtschafts-, umwelt- und gesellschaftspolitische Dimension:

  1. Die globale Wettbewerbsfähigkeit und den Innovations- und Technologiestandort Österreich sichern.
  2. Forcieren von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Reduktion von Schadstoffemissionen.
  3. Entwicklung von Lösungsbeiträgen für ein nutzerfreundliches, nachhaltiges und leistungsfähiges Luftverkehrssystem.

Um mit Hilfe der FTI – Politik Lösungsbeiträge zu den strategischen Zielsetzungen anzustoßen wurden Maßnahmenbündel definiert, die sich in vier Programmzielen von „Take Off“ widerspiegeln:

  • Ziel 1: Kompetenzen in Forschung, Technologie und Innovation stärken bzw. ausbauen
  • Ziel 2: Strategische Allianzen bilden und Kooperationen stärken
  • Ziel 3: Innovationsstandort stärken. Bestehende Märkte sichern. Neue Märkte erschließen
  • Ziel 4: Ausbildung qualifizierter Fachkräfte

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Kostenleitfaden und Leitfäden für das Berichtswesen unter folgendem Link.

Rechtsgrundlage

Folgende RICHTLINIE (RL) zur Förderung der wirtschaftlich – technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI – RL 2015) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kommt hierbei zur Anwendung: Themen-FTI-RL 2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors
Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen.

Referenznummer

1036565