KLI.EN - Leuchttürme eMobilität Link zur Förderung

Der Klima- und Energiefonds (KLI.EN) wurde 2007 durch die Bundesregierung ins Leben gerufen, um die Umsetzung ihrer Klimastrategie zu unterstützen – kurz, mittel- und langfristig. Eigentümer ist die Republik Österreich, vertreten durch das BMK.

Der KLI.EN fördert in der vorliegenden Ausschreibung "Technologische Leuchttürme der Elektromobilität" die Weiterentwicklung vorhandener und die Entwicklung neuer benötigter technologischer Komponenten in Fahrzeug und Infrastruktur, sowie damit direkt verbundener Investitionen, mit dem Ziel anwendungs- und nutzergerechte, integrierte Systemlösungen in F&E Start- und Pilotphase und Implementierungsphase hervorzubringen.

Die Ziele der Technologischen Leuchttürme der Elektromobilität sind technische Innovationen mit langfristiger Perspektive, die in Richtung Marktnähe geführt werden. Die Erprobung dieser Neuerungen soll in bereits existierenden oder neu entstandenen Elektromobilitätsmodellregionen erfolgen. Die Einbindung der regionalen Wirtschaft und öffentlichen Bedarfsträger wird damit zur Voraussetzung.

Themenfelder sind:

  • Fahrzeugtechnologien (inkl. Energiespeicherung)
  • Infrastrukturtechnologien (Intelligente Ladestationen, Netzintegration, u.ä.)
  • Anwendungen und NutzerInnen (Integration in das Verkehrssystem u.ä.)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1, 1090 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Kostenleitfaden und Leitfäden für das Berichtswesen unter folgendem Link.

Rechtsgrundlage

Folgende RICHTLINIE (RL) zur Förderung der wirtschaftlich – technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI – RL 2015) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kommt hierbei zur Anwendung: Themen-FTI-RL 2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

23,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU
Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

Referenznummer

1036557