Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung IV/A/1; Innovationsstrategien und -kooperationen
Folgende Institutionen können bei Ausschreibungen des Programms RSA Anträge stellen und somit Studioträger sein:
- Universitäten
- Fachhochschulen und deren Transferstellen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Research Studios als ausgegründete eigenständige juristische Personen und forschende Unternehmen (KMU)
Vorhaben: positive Begutachtung durch das Bewertungsgremium nach qualitativer Bewertung auf Basis des Programmdokuments und des Ausschreibungsleitfadens.
Alle für die Einreichung relevanten Dokumente stehen auf der Webseite der FFG im Downloadcenter zur Verfügung, siehe Link.
Antragstellung im Rahmen der jeweils laufenden Ausschreibung möglich.
Ausschreibungstermine unter folgendem Link.
Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich. Es sind ausnahmslos die Antragsformulare der jeweiligen Ausschreibung zu verwenden, welche im eCall zum Download zur Verfügung stehen.