Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung IV/A/1; Innovationsstrategien und -kooperationen
COIN Netzwerkprojekte definieren sich über die nachhaltige Kooperation mehrerer Konsortialpartner/innen in einem Netzwerk (zumindest 4 Unternehmen, davon mindestens 3 KMU) die anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FEI-) Projekte in einem gemeinsamen Prozess mit definierten Zielen durchführen. Durch das gemeinsame Arbeiten im Netzwerk soll ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung bei allen Konsortialpartner/innen erreicht werden (v.a. bei KMU).
Förderbare Zielgruppe (außerhalb der Bundesverwaltung stehende Organisationen):
- Unternehmen
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
Weitere Anforderungen:
- Projektlaufzeit: mindestens 1 Jahr, maximal 2 Jahre
- Der/die KonsortialführerIn muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
- Verpflichtende Kooperationsvereinbarung.
Die Ausschreibung ist themenoffen.
COIN Aufbau-Projekte definieren sich über strategisch ausgerichtete Vorhaben mit mittel- bis längerfristiger Wirkung gefördert, die deutlich und messbar die FEI-Kompetenz und -Kapazität sowie gegebenenfalls die Kernfunktion der Förderungsnehmer/innen gegenüber den Unternehmen (v.a. KMU) erhöhen.
Die Marktrelevanz und Anwendungsbezogenheit sind jedenfalls durch Interessensbekundungen von Unternehmen bei der Antragstellung sowie durch Vorliegen von Folgeprojekten aus der Wirtschaft im Rahmen einer Zwischenevaluierung nachzuweisen.
Förderbare Zielgruppe:
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (inkl. kooperative Forschungseinrichtungen)
- Fachhochschulen und/oder deren Transferstellen.
Unternehmen können keine Förderung erhalten.
Projektlaufzeit: mindestens 2 Jahre/ab 2020 3 Jahre, maximal 5 Jahre.
Die Ausschreibung ist themenoffen.
Eine detaillierte Beschreibung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung im Rahmen von COIN ist im Leitfaden zur jeweiligen Ausschreibung festgelegt.
Die Leitfäden finden Sie unter folgendem Link.
Antragstellung im Rahmen der jeweils laufenden Ausschreibung möglich.
Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Details dazu sind im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden festgelegt - siehe Link
Elektronische Einreichung bei der FFG erfolgt via eCall
Es sind ausnahmslos die Antragsformulare der jeweiligen Ausschreibung zu verwenden, welche im eCall zum Download zur Verfügung stehen. Das Förderungsansuchen kann nur eingereicht werden, wenn alle Partner zuvor Ihre Partneranträge im eCall ausgefüllt und eingereicht haben.