Zusammenarbeit (M16) Link zur Förderung

Im Rahmen der Maßnahme M16 – „Zusammenarbeit“, welche insgesamt 13 Vorhabensarten umfasst, werden unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittel- und Versorgungskette, Tourismus, Naturschutz und Nationalparks sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt.

Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Einrichtung von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener AkteurInnen und Unternehmen zu fördern und somit die Entwicklung und Umsetzung von vor allem neuen und innovativen Projekten und Vorhaben zu forcieren.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Unterstützung beim Aufbau & Betrieb operationeller Gruppen der EIP für lw. Produktivität & Nachhaltigkeit (VHA 16.01.1)
  • Unterstützung bei der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren & Technologien der Land-, Ernährungs- & Forstwirtschaft (VHA 16.02.1)
  • Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus (VHA 16.02.2)
  • Zusammenarbeit von kleinen WirtschaftsteilnehmerInnen - Arbeitsabläufe, Ressourcennutzung und Tourismusdienstleistungen (VHA 16.03.1)
  • Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (VHA 16.03.2)
  • Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (VHA 16.04.1)
  • Stärkung der horizontalen & vertikalen Zusammenarbeit zwischen AkteurInnen im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor (VHA 16.05.1)
  • Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes (VHA 16.05.2)
  • Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene (VHA 16.08.1)
  • Förderung horizontaler & vertikaler Zusammenarbeit lw & fw AkteurInnen zur Schaffung & Entwicklung v. Sozialleistungen (VHA 16.09.1)
  • Einrichtung und Betrieb von Clustern (VHA 16.10.1)
  • Einrichtung und Betrieb von Netzwerken (VHA 16.10.2)
  • Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften/-organisationen, Genossenschaften und Branchenverbände (VHA 16.10.3)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 – Ländliche Entwicklung und Bildung,
Fanny-von-Lehnert-Strasse 1,
5020 Salzburg

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, Unterabteilung Ländliche Entwicklung
Mießtaler Straße 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15,
1060 Wien

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Landhaus, Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt

Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar
Innrain 1,
6020 Innsbruck

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1,
4021 Linz

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Sektion II, Abteilung 4
Stubenring 1, 1010 Wien

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A10 Land- und Forstwirtschaft, Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193,
8047 Graz

Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
Parkring 12a,
1011 Wien

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung,
Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereiche Landwirtschaft und Förderungen, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum,
Römerstraße 15,
6901 Bregenz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.02.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version; Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die TOP-Tourismus-Förderung 2014-2020; Richtlinien der Bundesländer zur Umsetzung der Maßnahme M16 des Programms LE 14-20; Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR) 2014 - BGBl. II Nr. 208/2014 in der gültigen Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

108,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1036102