Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (M13) Link zur Förderung

In der Maßnahme M13 – „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ sollen die niedrigeren Erträge und höheren Kosten der Bewirtschaftung in diesen Gebieten ausgeglichen und ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe - insbesondere in den Berggebieten und hier vor allem bei den Betrieben mit hohen naturbedingten Benachteiligungen gegenüber den Gunstlagen - geleistet werden.

Ferner soll durch die Umsetzung der Maßnahme die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung einer traditionellen Kulturlandschaft mit einer besonderen ökologischen Bedeutung und der Besiedelung in diesen Gebieten unterstützt werden.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Zahlungen für Berggebiete (VHA 13.1.1)
  • Zahlungen für andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (VHA 13.2.1)
  • Zahlungen für andere, aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (VHA 13.3.1)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70,
1200 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Gewährung von Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.6/0001-II/3/2015) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1.764 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen
Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1036078