Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (M12) Link zur Förderung

Die Umsetzung der Maßnahme M12 – „Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie“ dient der Abgeltung von verpflichtenden Auflagen, die zur Umsetzung im Rahmen von Natura 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt wurden und welche entsprechende Mehrkosten und Mindererlöse für die landwirtschaftlichen Betriebe verursachen. Das Ziel der Maßnahme besteht darin, einerseits gute Erhaltungszustände von geschützten Lebensräumen zu sichern bzw. wiederherzustellen und andererseits die wirtschaftliche Basis für die LandbewirtschafterInnen sicherzustellen.

Neben der Förderung einer extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000 Gebieten und in FFH-Lebensraumtypen in sonstigen Schutzgebieten soll die Maßnahmen insgesamt zu einer Akzeptanzsteigerung für das europäische Schutzgebietsnetz führen. Zum Schutz der Oberflächengewässer, aber insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource werden darüber hinaus entsprechende Maßnahmen gesetzt, um die diffusen Einträge von Nährstoffen und Pestiziden insbesondere aus der Landwirtschaft zu reduzieren.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Umsetzung von Natura 2000 auf landwirtschaftlichen Flächen (VHA 12.1.1)
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf landwirtschaftlichen Flächen (VHA 12.3.1)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70,
1200 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.8/0089-II/3/2014) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1036060