Ökologischer/biologischer Landbau (M11) Link zur Förderung

Die Maßnahme M11 – „Ökologischer/biologischer Landbau“ unterstützt die Beibehaltung bzw. die effiziente Umsetzung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und –methoden. Die Unterstützung umfasst die durch die Verpflichtungen entstandenen zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen.

Die Biologische Landwirtschaft ist eine „multifunktionale Maßnahme“, die zur Erreichung verschiedenster Ziele beiträgt (z. B. Gewässer-, Boden- und Ressourcenschutz, Erhalt und Verbesserung der Biodiversität, Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von und der Wertschöpfung in ländlichen Räumen, Innovation und Diversifizierung etc.), wobei die Bestimmungen der Maßnahme besonders in den Bereichen Biodiversität, Boden und Wasser über die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung hinausgehen.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Beibehaltung ökologischer / biologischer Wirtschaftsweise (VHA 11.2.1)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70,
1200 Wien

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001) angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.8/0089-II/3/2014) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

784 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1036052