Oö. Wohn- und Energiekostenbonus Link zur Förderung

Um private Haushalte bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten zu unterstützen, erhalten die Bundesländer einen einmaligen Zweckzuschuss gemäß dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz). Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro. Oberösterreich erhält davon 16,776 %.
Der Zweckzuschuss ist von den Ländern zusätzlich zu bereits für diesen Zweck vorgesehenen Landesmitteln im Jahr 2023 für Beihilfen an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten (Wohn- und Heizkostenzuschüsse) zu verwenden.


Auf die Gewährung des Zuschusses im Rahmen des „Oö. Wohn- und Energiekostenbonus 2023“ besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Entsprechend der folglich durch die Oö. Landesregierung beschlossene Richtlinie für die Gewährung eines Wohn- und Heizkostenzuschusses gem. Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz beträgt die Höhe des Zuschusses pro Haushalt: 

Einpersonenhaushalt: 200,00 Euro

Mehrpersonenhaushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: 200,00 Euro

Mehrpersonenhaushalte mit 1 Kind unter 18 Jahren: 300,00 Euro

Mehrpersonenhaushalte mit 2 oder mehr Kinder unter 18 Jahren: 400,00 Euro 

Die Voraussetzungen zur Gewährung des Bonus werden unter dem nächsten Punkt beschrieben. Aufgrund dieser Voraussetzungen werden rund 45% aller OÖ Haushalte antragsberechtigt sein. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
+437327720152
so.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) erlassen und das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert wird; Richtlinie des Landes OÖ für die Gewährung eines Wohn- und Heizkostenzuschusses gem. Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

75,49 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung von oö. Haushalten iZm Wohn- und Energiekosten

Referenznummer

1061381