Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (M07) Link zur Förderung

Die Maßnahme M07 - „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ umfasst ein Bündel an 15 zum Teil sehr unterschiedlichen Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die Attraktivität ländlicher Regionen als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturraum nachhaltig weiterentwickelt und die Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung unterstützt werden soll.

Neben der Sicherstellung, Entwicklung und dem Ausbau von lokalen Infrastrukturen (Internet, Wegenetz) und lokalen Basisdienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen etc.) sowie der Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen sind Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung des natürlichen und kulturellen Erbes (Stärkung der regionalen Identität, Erhaltung regionsspezifischer Landschaftsqualitäten) ebenso Bestandteil dieser Maßnahme wie die Umsetzung von Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes (klimafreundliche Mobilität, erneuerbare Energien, Energieeffizienz).

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes (VHA 7.1.1)
  • Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung (VHA7.1.2)
  • Lokale Agenda 21 (VHA 7.1.3)
  • Ländliche Verkehrsinfrastruktur (VHA 7.2.1)
  • Investitionen in erneuerbare Energien (VHA 7.2.2)
  • Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene (VHA7.2.3)
  • Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten (VHA 7.3.1)
  • Soziale Angelegenheiten (VHA 7.4.1)
  • Klimafreundliche Mobilitätslösungen (klimaaktiv mobil) (VHA 7.4.2)
  • Investitionen in kleine touristische Infrastruktur (VHA 7.5.1)
  • Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (VHA 7.6.1)
  • Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (VHA 7.6.2)
  • Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft (VHA 7.6.3)
  • Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (VHA 7.6.4)
  • Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raums (VHA 7.6.5)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

NÖ Agrarbezirksbehörde
Haus 12, Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereiche Landwirtschaft und Förderungen,Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15,
6901 Bregenz

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1,
4021 Linz

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 – Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Strasse 1,
5020 Salzburg

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG )
Sensengasse 1,
1090 Wien

Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3,
8010 Graz

Amt der Kärntner Landesregierung
Museumgasse 5,
9020 Klagenfurt

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15,
1060 Wien

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9,
1090 Wien

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Landhaus, Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt

Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar
Innrain 1,
6020 Innsbruck

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A10 Land- und Forstwirtschaft, Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193,
8047 Graz

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des BMVIT; Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR) 2014 - BGBl. II Nr. 208/2014 in der gültigen Fassung; Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland in der gültigen Fassung; klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2013 des BMLFUW; Richtlinien der Bundesländer zur Umsetzung der Maßnahme M07 des Programms LE 14-20
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

784,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen
Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1036029