Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (M06) Link zur Förderung

Die Maßnahme M06 - „Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen“ umfasst 6 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung Junglandwirtinnen und Junglandwirten die erste Niederlassung erleichtert und damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft ermöglicht werden soll. Ferner sollen im Rahmen der Maßnahme zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich unterstützt sowie ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung geleistet werden.

Dies soll u .a. über die Förderung der Diversifizierung von landwirtschaftlichen Betrieben, die Gründung von innovativen Kleinstunternehmen und die Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen insbesondere im Bereich der Nahversorgung erreicht werden.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Existenzgründungsbeihilfen für JunglandwirtInnen (VHA 6.1.1)
  • Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (VHA 6.4.1)
  • Diversifizierung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (VHA 6.4.2)
  • Photovoltaik in der Landwirtschaft (VHA 6.4.3)
  • Gründung von innovativen Kleinunternehmen im ländlichen Raum (VHA 6.4.4)
  • Förderung von Nahversorgungsbetrieben (VHA 6.4.5)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15,
7000 Eisenstadt

Austria Wirtschaftsservice (AWS)
Walcherstraße 11A,
1020 Wien

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereiche Landwirtschaft und Förderungen, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Rau
Römerstraße 15,
m,6901 Bregenz

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft,
Bahnhofplatz 1,
4021 Linz

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 – Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Strasse 1,
5020 Salzburg

Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3,
8010 Graz

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, Unterabteilung Ländliche Entwicklung
Mießtaler Straße 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Hamerlinggasse 3,
8010 Graz

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15,
1060 Wien

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9,
1090 Wien

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Landhaus, Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt

Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar,
Innrain 1,
6020 Innsbruck

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A10 Land- und Forstwirtschaft, Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193,
8047 Graz

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64,
3100 St. Pölten

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001) angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version; Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland in der gültigen Fassung; Richtlinie des BMWFW "Förderung der Gründung von innovativen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum"; Richtlinien der Bundesländer zur Umsetzung der Maßnahme M06 des Programms LE 14-20
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

186,2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1036011