Investitionen in materielle Vermögenswerte (M04) Link zur Förderung

Die Förderung von Investitionen im Rahmen der Maßnahme M04 - „Investitionen in materielle Vermögenswerte“ dient der Belebung und Entwicklung der Wirtschaft des ländlichen Raums, wobei der landwirtschaftliche Sektor besonders hervorzuheben ist.

Die Maßnahme umfasst 7 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung Investitionen in den Bereichen der landwirtschaftlichen Erzeugung, der Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Bewässerungs-, Agrar- und Forstinfrastruktur sowie der ökologischen Verbesserung von Gewässern und der Stabilisierung von Rutschungen unterstützt werden sollen.

In diesem Zusammenhang wird darauf geachtet, dass sich die geförderten Investitionen in eine längerfristige Strategie, wie dies z. B. durch ein Betriebskonzept ausgedrückt wird, eingliedern.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (VHA 4.1.1)
  • Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VHA 4.2.1)
  • Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (VHA 4.3.1)
  • Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (VHA 4.3.2)
  • Nichtproduktive Investitionen – Ökologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlich geprägten Regionen (VHA 4.4.1)
  • Nichtproduktive Investitionen - Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen (VHA 4.4.2)
  • Nichtproduktive Investitionen – Ökologische Agrarinfrastruktur zur Flurentwicklung (VHA 4.4.3)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A10 Land- und Forstwirtschaft, Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193,
8047 Graz

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64,
3100 St. Pölten

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Austria Wirtschaftsservice (AWS)
Walcherstraße 11A,
1020 Wien

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Landhaus, Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15,
7000 Eisenstadt

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereiche Landwirtschaft und Förderungen, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15,
6901 Bregenz

NÖ Agrarbezirksbehörde - Zentrale
Haus 12, Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung,Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1,
4021 Linz

Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3,
8010 Graz

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 – Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Strasse 1,
5020 Salzburg

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15,
1060 Wien

Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar
Innrain 1,
6020 Innsbruck

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, Unterabteilung Ländliche Entwicklung
Mießtaler Straße 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

905,8 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1036003