Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (M02) Link zur Förderung

Die Maßnahme M02 - „Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste“ umfasst 2 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung eine qualitativ hochwertige Beratung bereitgestellt werden soll, die von allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich in räumlich zumutbarer Entfernung in Anspruch genommen werden kann.

Damit soll für die im internationalen Vergleich klein strukturierten Betriebe ein zielgruppenorientiertes Beratungsangebot ermöglicht und weiterentwickelt werden.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (VHA 2.1.1)
  • Unterstützung für die methodisch-didaktische Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern und Zertifizierung von Beratungskompetenzen (VHA 2.3.1)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien

43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version; Richtlinien der Bundesländer zur Umsetzung der Maßnahme M02 des Programms LE 14-20
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

25,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1035989