Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (M01) Link zur Förderung

Die Maßnahme M01 - „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ umfasst 3 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung das wirtschaftliche Wachstum, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Ressourceneffizienz und der umweltgerechten, nachhaltigen Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unterstützt werden soll.

Erreicht werden soll dies durch die Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen der in der Land- und Fortwirtschaft tätigen Personen unter Einbeziehung von öffentlichen Bildungs-und Forschungseinrichtungen sowie der Bereitstellung von gezielten Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen.

Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar:

  • Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation (VHA 1.1.1)
  • Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen (VHA 1.2.1)
  • Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für Land- und ForstwirtInnen (VHA 1.3.1)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70,
1200 Wien

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereiche Landwirtschaft und Förderungen,
Römerstraße 15,
6901 Bregenz

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz
Landhaus, Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, Unterabteilung Ländliche Entwicklung
Mießtaler Straße 1,
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5,
9020 Klagenfurt

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3,
4021 Linz

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Bahnhofplatz 1,
4021 Linz

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 – Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Strasse 1,
5020 Salzburg

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A10 Land- und Forstwirtschaft, Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193,
8047 Graz

Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3,
8010 Graz

Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar
Innrain 1,
6020 Innsbruck

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abteilung 2
Stubenring 1,
1010 Wien
43 1 711000
service@bml.gv.at
https://www.bml.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 (Stammfassung CCI 2014 AT06 RDNP001 angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9784 final vom 12.12.2014) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Stammfassung GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014) in der jeweils gültigen Version
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

115 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1035971