Förderung der Errichtung von Miet(kauf)wohnungen Link zur Förderung

Gefördert wird die Errichtung von Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen im Bundesland Salzburg. Es wird ein rückzahlbarer Grundzuschuss von € 625 je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche gewährt. Die Verzinsung beträgt 0,5% jährlich. Der Zuschuss für die Zuschläge ist nicht rückzahlbar. Der Zuschuss je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche ist mit dem 1,5-fachen des Grundbetrages begrenzt.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

  • Die Prüfung erfolgt aufgrund eingereichter Unterlagen.
  • Weiters erfolgt durch einen Mitarbeiter der Abteilung 10 eine Vor-Ort-Kontrolle.

Rechtsgrundlage

§§ 26 bis 29 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 LGBl 23/2015 idgF; §§ 14 bis 19 Wohnbauförderungsverordnung 2015 LGBl 29/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035930