Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Aufgrund einer gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und Länder abgeschlossenen Vereinbarung können auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht für allgemeinbildende Pflichtschulen Förderbeiträge für infrastrukturelle Maßnahmen der Schüler-Ganztagesbetreuung erhalten. Diese Förderbeiträge werden im Wege der Länder ausbezahlt.
Gefördert werden finanzielle Aufwendungen zur Errichtung neuer Tagesbetreuungen oder Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur für bereits bestehende schulische Tagesbetreuungen. (z.B. Schaffung bzw. Adaptierung von Speisesälen, Küchen, Gruppenräumen, Spielplätzen, Kommunikations- und Regenerationszonen u.ä.)