Investitionsbeiträge im Pflichtschulbereich für die Schüler-Ganztagesbetreuung Link zur Förderung

Aufgrund einer gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und Länder abgeschlossenen Vereinbarung können auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht für allgemeinbildende Pflichtschulen Förderbeiträge für infrastrukturelle Maßnahmen der Schüler-Ganztagesbetreuung erhalten. Diese Förderbeiträge werden im Wege der Länder ausbezahlt.

Gefördert werden finanzielle Aufwendungen zur Errichtung neuer Tagesbetreuungen oder Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur für bereits bestehende schulische Tagesbetreuungen. (z.B. Schaffung bzw. Adaptierung von Speisesälen, Küchen, Gruppenräumen, Spielplätzen, Kommunikations- und Regenerationszonen u.ä.)

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

 

Die Gewährung der Förderung erfolgt unter den Auflagen, dass die Schulerhalter den Organen des Landes Überprüfungen des geförderten Vorhabens durch Einsicht in alle Bücher, Belege und Unterlagen sowie durch Besichtigungen an Ort und Stelle gestatten und die erforderlichen Auskünfte erteilen und die Schulerhalter einen schriftlichen Verwendungsnachweis (z.B. in Form von Kostenzusammenstellungen) übermitteln.

Auf Verlangen sind den vorzulegenden Kostenaufstellungen für die zu fördernden Investitionen auch Originalrechnungen sowie Zahlungsnachweise beizuschließen.

Rechtsgrundlage

Der Beschluss der Vorarlberger Landesregierung über die Richtlinien für die Gewährung von Zweckzuschüssen für infrastrukturelle Maßnahmen für die Schüler-Ganztagesbetreuung an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen wurde am 25.08.2014 gefasst. Die allgemeinen Förderrichtlinien des Landes gelten für die gegenständliche Förderung nicht.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035864