Sonderförderungsprogramm "Oberes und Oberstes Gericht" Link zur Förderung

Im Regionalwirtschaftlichen Programm für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“ sind fol­gende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:

  • Attraktivierung des (Sommer)Tourismus
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im betrieblichen Bereich - Entwicklung von zukunftsfähigen/innovativen Betrieben
  • Energiebezogene Umweltvorhaben
  • Lebendige Dörfer (Attraktivierung von Ortszentren)
  • Innovationsimpuls für das Obere und Oberste Gericht

Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahmen, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle
  • Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie für das Regionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 9 "Oberes und Oberstes Gericht"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Referenznummer

1035773