Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von bestimmten beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert, deren Kurskosten vom AMS Tirol finanziert werden.
Fördernehmer/innen können Personen ab dem 19. Lebensjahr sein, die arbeitslos im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 idgF sind und eine Förderung des AMS Tirol zur Absolvierung einer im Rahmen des AMS-Kursprogrammes oder der Kurskostenförderung geförderten Bildungsmaßnahme erhalten.