Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben Link zur Förderung

Förderbar sind nur TeilnehmerInnen, die ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammern
http://www.lehre-foerdern.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

§ 19c Berufsausbildungsgesetz; RL zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

300.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.

Referenznummer

1035724