Förderung Teilqualifizierung gemäß § 8b BAG Link zur Förderung

Lehrbetriebe, die gemäß § 8b Abs. 2 BAG (Teilqualifizierungen) ausbilden, können als Beihilfe für jedes Lehrjahr eine Unterstützung in Höhe von drei Lehrlingsentschädigungen beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammern
http://www.lehre-foerdern.at

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

§ 19c Berufsausbildungsgesetz; RL zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.

Referenznummer

1035682