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Lehrbetriebe, die gemäß § 8b Abs. 2 BAG (Teilqualifizierungen) ausbilden, können als Beihilfe für jedes Lehrjahr eine Unterstützung in Höhe von drei Lehrlingsentschädigungen beantragen.
Wirtschaftskammern http://www.lehre-foerdern.at
www.lehre-foerdern.at
Die Antragstellung ist gebührenfrei.