Objektförderung für Arbeitsmarktprojekte Link zur Förderung

Es werden Kosten für arbeitsmarktrelevante Projekte und Maßnahmen gefördert.

Fördernehmer/innen können sein:

  1. Einzelunternehmen
  2. Eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften
  3. Genossenschaften und Vereine
  4. Sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderhöhe wird in der jeweiligen Fördervereinbarung festgelegt.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorliegen der von beiden Seiten gefertigten Fördervereinbarung entsprechend der Durchführung des Vorhabens nach Nachweis der angefallenen Kosten. Aliquote Auszahlungen sind je nach Projektfortschritt möglich. Details werden in der Fördervereinbarung geregelt.

Förderungen anderer Institutionen sind bei der Bemessung des Förderbetrages gemäß Richtlinie zu berücksichtigen.

  • Die Leistungskontrolle wird in der jeweiligen Fördervereinbarung geregelt.
  • Für die Abrechnung sind grundsätzlich Rechnungen und Zahlungsbestätigungen im Original vorzulegen sowie inhaltliche Projektfortschrittsberichte zu legen.

Rechtsgrundlage

§ 14 Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetz, Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Richtlinie Objektförderungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4,902 Mio. Euro

Referenznummer

1035559