Ausbildungsbeihilfe Link zur Förderung

  • Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Die Bildungsmaßnahme muss von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden.

  • Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, deren Förderung in die Zuständigkeit anderer öffentlicher Stellen fällt.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt

  • 35 % des Einkommensverlustes maximal € 350,- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer,
  • 30 % des Einkommensverlustes, maximal € 300- monatlich,  bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer.
  • Für Wiedereinsteiger/innen beträgt die Förderung monatlich € 150,-.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein.

Eine Auszahlung der letzten drei Förderraten erfolgt nur, wenn die Ausbildung noch aufrecht ist. Dies ist durch einen Folgeantrag oder eine Bestätigung des Bildungsinstitutes nachzuweisen.

Förderungen anderer Institutionen sind bei der Bemessung des Förderbetrages gemäß Richtlinie zu berücksichtigen.

  • Eine Auszahlung der letzten Förderrate erfolgt nur, wenn die Ausbildung noch aufrecht ist. Dies ist durch einen Folgeantrag oder eine Bestätigung des Bildungsinstitutes nachzuweisen.
  • Um Angaben, die der/die Förderwerber/in bei Antragstellung im Erklärungsweg angegeben hat, überprüfen zu können, behält sich die Förderstelle Stichprobenüberprüfung nach Gewährung der Förderung vor.

Rechtsgrundlage

§ 14 Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetz, Richtlinie Ausbildungsbeihilfe, Rahmenrichtlinie Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1035542