Kostenersatz an ABBAG Link zur Förderung

Der Transferaufwand ergibt sich aus den laufenden Kosten der staatlichen Abbaubeteiligungs AG, der durch den Bund getragen wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5 Beteiligungen und Liegenschaften
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

ABBAG-Gesetz BGBl.I Nr. 51/2014

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Referenznummer

1035427