Übernahme der Dolmetschkosten für ausländische Frauen in den Salzburger Frauenhäusern Link zur Förderung

Die Förderung versteht sich als Ergänzungsleistung für im Frauenhaus untergebrachte Migrantinnen (samt Kinder) für Kosten für Dolmetscherlnnen, die nicht aus dem Budget für Opferschutz beglichen werden können.

Auf Basis der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg wird der Förderbetrag je nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten im haushaltsrechtlichen Budget des Landes Salzburg des Referats 2/05: Frauen, Diversität, Chancengleichheit geleistet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Refrat 2/05 Frauen, Diversität, Chancengleichheit
Postfach 527, 5020 Salzburg
frauen@salzburg.gv.at

Es entstehen keine Kosten für die Antragstellung.

Originalbelege der Honorarkosten sind postalisch einzureichen. (Siehe Link)

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1035088