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Die Förderung, die den Frauenhäusern im Sinne einer Basisförderung gewährt wird, versteht sich als Ergänzungsleistung für im Frauenhaus untergebrachte Migrantinnen (samt Kinder) für das Frauenhaus Salzburg.
Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/05 Frauen, Diversität, Chancengleichheit Postfach 527, 5020 Salzburg +43 662 8040 4042 frauen@salzburg.gv.at
a) 1/2-jährliche Übermittlung des Berichtsbogens b) 2 x im Jahr Fachgespräche c) Bilanzen, Berichtsbogen, weitere Unterlagen mittels e-Government,