Basisförderung zur Versorgung ausländischer Frauen in Salzburger Frauenhäusern Link zur Förderung

Die Förderung, die den Frauenhäusern im Sinne einer Basisförderung gewährt wird, versteht sich als Ergänzungsleistung für im Frauenhaus untergebrachte Migrantinnen (samt Kinder) für das Frauenhaus Salzburg.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/05 Frauen, Diversität, Chancengleichheit
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 662 8040 4042
frauen@salzburg.gv.at

  • Es entstehen keine Kosten für die Antragstellung.
  • Die Auszahlung erfolgt im 4. Quartal nach Berichtslegung.

a) 1/2-jährliche Übermittlung des Berichtsbogens
b) 2 x im Jahr Fachgespräche
c) Bilanzen, Berichtsbogen, weitere Unterlagen mittels e-Government,

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss „Verein Salzburger Frauenhaus, Aufnahme ausländischer Frauen“ vom 4.1.1996, Zahl 3/01-40.051/68-1995; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035070