Förderung von Schülerheimen Link zur Förderung

Diese Maßnahme dient dem Ziel, den wirtschaftlichen Handlungsspielraum zu erhöhen und den Weiterbestand der Internate zu sichern. Zudem soll erreicht werden, dass die Heimpreise sozial verträglich bleiben.

Heime, die vom Bund oder Land Tirol betrieben werden, können nicht gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Landesgedächtnisstiftung
landesgedaechtnisstiftung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Link

Fördersätze:

  • Mindestens € 200,-, maximal € 500,- pro SchülerIn / Schuljahr
  • Die Bemessung der Fördersätze ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation, der Ausstattung und des Betreuungsangebotes des jeweiligen Heimes.

Liste der Schülerinnen und Schüler

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung, Stiftbrief
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034990