Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unterstützt wird die gänzliche Neuerrichtung und -einrichtung von Sanitärräumen, der Umbau von Gästezimmern zu Ferienwohnungen, die Neuausstattung von bestehenden Gästezimmern und Ferienwohnungen, die barrierefreie Nutzung der Unterkünfte, Frühstücks- und Aufenthaltsräume, Wellness- und Freizeitbereiche oder Investitionen in spezielle touristisch nutzbare Räumlichkeiten Die Förderung wird in Form einer Einmalprämie bzw. eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses gewährt.
Antragsberechtigt sind Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz oder Vermieter von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit höchstens zehn Betten sowie Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe mit maximal 20 Betten.