Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses und beträgt maximal 30 % der förderbaren Kosten. Eine Nahversorgungsprämie (maximal € 10.000,-) kann gewährt werden, wenn in der Standortgemeinde bzw. in einem Ortsteil die Nahversorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfes ernsthaft gefährdet ist.
Förderungsnehmer können Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein. Unterstützt werden Investitionen, welche von Nahversorgungsunternehmen (Lebensmitteleinzelhandel mit Grundsortiment, Bäcker, Fleischer) durchgeführt werden.