Tiroler Kleinunternehmensförderung Link zur Förderung

Unterstützt werden die Gründung bzw. Ansiedelung von kleinen Unternehmen sowie  Investitionen bzw. Vorhaben die die Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte, die Anwendung neuer Technologien bzw. die Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 5 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.). Im Zuge des Konjunkturpaketes 2015/2016 kommt es zu einer Erhöhung der Förderung um 2,5%. Diese Maßnahmen sind mit € 2,0 Mio budgetiert. Sollten bereits vor dem 30.09.2017 die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sein, können keine weiteren Förderungen im Zuge der Aufstockung der Förderung mehr gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft plus erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.), Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH, Sprengmittelhändler, Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner, Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol.

  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Tiroler Kleinunternehmensförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034883