Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderungsnehmer können alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unabhängig von ihrer Unternehmensgröße sein, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.), Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH, Sprengmittelhändler, Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner, private Erfinder (nur im Bereich „Innovations- und Technologieberatung“) sind. Unterstützt werden externe Beratungsleistungen wie Unternehmensberatung (z.B. Jungunternehmerberatung, betriebliche Koopeationen, Untrnehmenssicherung, etc.), Innovations- und Technologieberatunge (z.B. Innovationsmanagement/Innovationsstrategien, Qualitätsmanagement, etc.), Umweltberatung, Betriebsanlageberatung sowie Beratungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld. Die Förderung beträgt in der Regel maximal 50 % der förderbaren Kosten und wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.