Tiroler Beratungsförderung Link zur Förderung

Förderungsnehmer können alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unabhängig von ihrer Unternehmensgröße sein, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.), Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH, Sprengmittelhändler, Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner, private Erfinder (nur im Bereich „Innovations- und Technologieberatung“) sind. Unterstützt werden externe Beratungsleistungen wie Unternehmensberatung (z.B. Jungunternehmerberatung, betriebliche Koopeationen, Untrnehmenssicherung, etc.), Innovations- und Technologieberatunge (z.B. Innovationsmanagement/Innovationsstrategien, Qualitätsmanagement, etc.), Umweltberatung, Betriebsanlageberatung sowie Beratungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld. Die Förderung beträgt in der Regel maximal 50 % der förderbaren Kosten und wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie Tiroler Beratungsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1034867