Zuschüsse an Betriebe für "Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung" Link zur Förderung

Derzeit wird ausschließlich die Leistung „Arbeitsbegleitung“ angeboten.

Die Förderung Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung Ist ein Angebot für psychosozial benachteiligten Menschen, denen die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zu hoch sind, eine sinnvolle und den Interessen entsprechende, gemeindenahe Beschäftigung zu ermöglichen.

Alter der Zielgruppe: Frauen und Männer vom Schulabgang bis Pensionsantrittsalter.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in bestehende Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit entlohnt werden. Bei Bedarf wird der Person eine Bezugsperson zur Seite gestellt werden, welche als Mentor fungiert. Menschen mit Beeinträchtigungen werden während der Arbeitserprobung und des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbefristet je nach Bedarf begleitet.

Kundinnen und Kunden sollen in vorhandene Betriebe integriert und dort kollektivvertraglich entlohnt werden. Die verminderte Leistungsfähigkeit wird prozentuell festgesetzt mit einer Bandbreite zwischen 30 - 70 %.

Zur Unterstützung wird den Kundinnen und Kunden bei Bedarf jeweils eine Bezugsperson, die als Mentor fungiert, zur Seite gestellt. Da dies für den Betrieb ebenfalls leistungsreduzierende Auswirkungen hat, werden auch für diesen Mentor finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Gegenstand dieses Leistungsangebotes ist der finanzielle Ausgleich, den Betriebe erhalten und dessen Höhe sich an der verminderten Leistungsfähigkeit ihrer psychosozial benachteiligten Beschäftigten bzw. an der leistungsreduzierenden Auswirkung der Mentorentätigkeit ihrer MitarbeiterInnen orientiert.

Kontrolle und Qualitätssicherung gem. § 29 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessensvertretung dahingehend auszuüben, dass
1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen
2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§§ 11, 27, 28 und 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034784