EPU-Kooperationsförderung Link zur Förderung

Förderungsnehmer können nur Kooperationen von mindestens zwei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein. Als EPU gelten in der Regel Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH, die aktuell keine fest angestellten MitarbeiterInnen haben. Unterstützt werden Kooperationsprojekte, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung und der Vermarktung von neuen Produkten, Verfahren und/oder Dienstleistungen stehen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie EPU-Kooperationsförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1034750