Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs in Niederösterreich Link zur Förderung

Mit der Förderung wird ein finanzieller Beitrag an die Landtagsklubs zur Erfüllung der mit ihrer Stellung als Rechtsperson verbundenen Verpflichtungen, ihrer parlamentarischen Aufgaben und ihrer politischen Tätigkeit, geleistet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1
post.f1@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs, LGBl. 0011-6
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034677