Persönliche Voraussetzungen:
- KMU-Eigenschaft
- Physische + juristische Personen + sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
Sachliche Voraussetzungen:
- Materielle Kosten (Bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens)
Der Jungunternehmer muss:
- während der letzten fünf Jahre vor der Gründung oder Übernahme nicht wirtschaftlich selbständig gewesen sein und eine etwaige bisherige unselbständige Tätigkeit zur Gänze aufgeben
- die notwendigen Qualifikationen aufweisen
- bei Gründung einer juristischen Person od. sonstigen Gesellschaft des Unternehmensrechts zumindest mit 25 % beteiligt und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung ausüben
- bei Übernahme eines Unternehmens muss die Mehrheit, das heißt mehr als 50 % des Unternehmens, übernommen werden
- bei der Gründung ausreichendes Eigenkapital von mindestens 25 % der Gesamtinvestitionskosten aufbringen