Integrationshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben Link zur Förderung

Menschen mit Behinderung werden von der Vorarlberger Landesregierung diverse Leistungen

  • zur Unterstützung
  • zur Vorbereitung auf die Arbeit am offenen Arbeitsmarkt und
  • für das Arbeitsverhältnis am offenen Arbeitsmarkt

gewährt.

Das Land Vorarlberg unterstützt im Bereich der Integrationshilfe überwiegend Einzelpersonen.

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Menschen mit Behinderung Integrationshilfe für die Inanspruchnahme von Leistungen, die von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und anderen Einrichtungen erbracht werden. Eigenes Einkommen und Vermögen sowie zivilrechtlich zustehende Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich nach den mindestsicherungs­recht­lichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Genaueres bestimmt die Integrationshilfeverordnung.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung (Chancengesetz, LGBl. Nr. 30/2006), Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe (Integrationshilfeverordnung, LGBl. Nr. 22/2007)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1034271