Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Berufliche Qualifizierung" Link zur Förderung

Die Förderung „Berufliche Qualifizierung“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen das Erreichen eines dauerhaften Dienstverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt, eine selbstbestimmte Berufstätigkeit sowie die nachhaltige berufliche und soziale Integration ermöglichen.

Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen:
Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden)

  1. Erstellung eines Ausbildungsprogrammes
  2. Ausbildungsbezogene Leistungen
  3. Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
  4. Ausbildungsbegleitende Maßnahmen
  5. Sozialpädagogische Leistungen

Indirekten Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisa­torischer Rahmenbe­dingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbil­dung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Refle­xion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgaben­bereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspek­ten zum Inhalt haben)

  1. Betriebswirtschaftliche Leistungen
  2. Pädagogisch-planerische Leistungen der Mitarbeiter/innen
  3. Organisatorische Leistungen der Mitarbeiter/innen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/19742.htm

Die Sachleistungsempfänger und sonstige beitrags- und kostenersatzpflichtige Personen haben gemäß § 20 Oö.ChG 2008 idgF in Verbindung mit der Oö. ChG Beitrags- und Richtsatzverordnung Beiträge sowie gemäß §§ 39 bis 45 Oö. ChG 2008 idgF Kostenersatz zu den Sachleistung zu zahlen.

Kontrolle und Qualitätssicherung gemäß § 29 Oö. ChG idgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessenvertretung dahingehend auszuüben, dass
1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen
2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§§ 11, 27, 28 und 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1034214