Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg Link zur Förderung

Im Rahmen der Vereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer ist diese Förderstelle für Maßnahmen und Projekte zuständig. Dies können Maßnahmen sein, wie in der Tierzuchtrichtlinie definiert:

  • Informationen, Schulungen und sonstige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Züchtervereinigungen
  • Veranstaltung von Wettbewerben, Ausstellungen und Messen oder die Teilnahme an solchen Veranstaltungen
  • Anlegen und Führen von Zuchtbüchern (ausgenommen Geflügel und Kleintiere)
  • Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren (ausgenommen Geflügel und Kleintiere).

Weitere Maßnahmen können bspw. sein:

  • Ankaufsbeihilfen
  • Bergmaschinenförderung im Nachhinein
  • Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
  • Beiträge für Milchhygienemaßnahmen
  • Beiträge für soziale Betriebshilfe
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, und anerkannte Züchtervereinigungen sein.

www.k-vbg.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft; Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Land Vorarlberg; Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung der Tierzucht und Viehwirtschaft

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033976