Innovative Einzelprojekte in der Landwirtschaft Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg gewährt auf Grund der Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes, LFFG, und der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL), nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel, Zuschüsse an innovative Einzelprojekte für die Landwirtschaft.

Förderungswerber können sein: natürliche Personen, juristische Personen, Verbände, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
05574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft; Allgemeine Förderungsrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,06 Mio. Euro

Referenznummer

1033844