Förderung sonstiger wahlwerbender Parteien Link zur Förderung

Politische Parteien, die bei einer Landtagswahl wahlwerbend aufgetreten sind, zwar kein Mandat, zumindest aber 1 vH der abgegebenen Wählerstimmen im Land erreicht haben, erhalten einen plafondierten Beitrag zu den Wahlwerbungskosten.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt einmalig.

Überprüfung der Unterlagen zum Nachweis der erwachsenen Wahlwerbungskosten

Rechtsgrundlage

Salzburger Parteienförderungsgesetz, LGBl Nr 79/1981 idgF, 3. Abschnitt
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033281