Unterstützung der Landtagsarbeit Link zur Förderung

Monatliche Leistungen abhängig von der bei der letzten Landtagswahl erzielten Mandatszahl sowie vierteljährlich auszubezahlende Jahresbeträge, die sich - abgestuft nach der Stärke der Landtagspartei bzw des Landtagsklubs - nach den durchschnittlichen jährlichen Bruttopersonalkosten einer bestimmten Anzahl Landesvertragsbediensteter verschiedener Entlohnungsgruppen bemessen (Verminderung, wenn vom Amt der Landesregierung Bedienstete zur Verfügung gestellt werden).

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Monatliche bzw vierteljährliche Auszahlung

Rechtsgrundlage

Salzburger Parteienförderungsgesetz, LGBl Nr 79/1981 idgF, 2. Abschnitt
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033273