Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Förderungswürdig sind öffentliche und private Rechtsträger von Einrichtungen zur stundenweisen Betreuung, die den Betrieb ihrer Einrichtung nach § 31 KJH-G der Landesregierung angezeigt haben.
Die Rechtsträger gewährleisten, dass die pädagogischen, personellen, wirtschaftlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein qualifiziertes Betreuungsangebot gegeben sind. Die Einrichtung hat regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten, die vom jeweiligen Bedarf vor Ort abhängig zu machen und mit der Standortgemeinde abzustimmen sind. Es sind Elternbeiträge vorzuschreiben, die sich an der Höhe der Förderung durch das Land orientieren.
Für jede Gruppe müssen eine verantwortliche Betreuungsperson (Gruppenleitung) und je nach Anzahl der Kinder zusätzliche Assistenzkräfte eingesetzt werden. Es gilt eine maximale Gruppengröße von 14 Kindern im Alter von 0 bis drei Jahren und ein Betreuungsverhältnis von max. 1:4.
Jede Gruppe in der Einrichtung hat über einen Gruppenraum zu verfügen. Darüber hinaus muss mindestens ein multifunktionell nutzbarer Raum vorhanden sein. Pro Kind steht eine ausreichende Fläche von mind. 2,5 m2 zur Verfügung. Im Sinne der notwendigen Sicherheit der Kinder und des Betreuungspersonals ist die Einrichtung bau-, feuer- und sanitätspolizeilich geprüft. Weitere räumliche Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Die Gruppenleitung in den Einrichtungen zur stundenweisen Betreuung verfügen über die Ausbildung für Tageseltern, über die Ausbildung für Kleinkindbetreuung und Spielgruppen oder über eine gleichwertige Ausbildung. Das Betreuungspersonal besucht regelmäßig berufsspezifische Fortbildungen.
Diese Förderungen dürfen nur aufgrund schriftlicher Anträge gewährt werden. Das vom Land zur Verfügung gestellte Formular ist zu verwenden. Die Förderungsanträge sind dem Amt der Vorarlberger Landesregierung jährlich bis spätestens 31. Jänner vorzulegen.
Die Abrechnungen sind monatlich im Nachhinein vorzulegen und müssen zur Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit alle abrechnungsrelevanten Informationen enthalten. Weiters ist zu bestätigen, dass die angeführten Daten mit den Buchhaltungsdaten übereinstimmen und richtig sind.
- jährliches Ansuchen
- monatliches Abrechnungsformular