Förderung von Einrichtungen zur stundenweisen Betreuung von Kleinkindern Link zur Förderung

Die Vorarlberger Landesregierung fördert Einrichtungen zur stundenweisen Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0 bis drei Jahren in Form eines Förderbeitrags pro Kind und Stunde. Dieser Förderbeitrag wird jährlich indexiert. Weiters wird pro Einrichtung und Monat eine Förderobergrenze festgelegt, die sich an der maximalen Kinderzahl pro Gruppe orientiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderungen sind von der für die Gewährung zuständigen Abteilung oder Dienststelle auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage ausbedungenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen kann durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen sowie durch stichprobenartige Kontrollen an Ort und Stelle (Augenschein) erfolgen. Bei der Durchführung der Förderkontrollen sind das Gefahrenpotential einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

Über jeden allenfalls durchgeführten Augenschein ist ein Bericht abzufassen.

Rechtsgrundlage

Kinder- und Jugendhilfegesetz, Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL), Richtlinien zur Förderung von Einrichtungen zur stundenweisen Betreuung von Kleinkindern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,04 Mio. Euro

Referenznummer

1033174