Notarztwesen Link zur Förderung

Im Rahmen des Notarztwesens werden folgende Aufgaben gefördert:

Medizinische Erstversorgung von Verletzten oder Kranken, bei denen Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden besteht, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten (Notfallpatienten), die Herstellung ihrer Transportfähigkeit und ihr Transport unter fachgerechter medizinischer Betreuung mit besonders ausgestatteten Fahrzeugen bzw. Fluggeräten (Notarztwagen, Rettungshubschrauber) in eine für die weitere medizinische Versorgung geeignete Krankenanstalt.

Die Förderung richtet sich an Non-profit-Organisationen und Zweck der Förderung ist die Sicherstellung der erkrankungs- bzw. unfallbedingten Versorgung des Patienten.

Jährliche Übermittlung der Leistungsparameter durch die jeweilige Non-profit-Organisation.

Rechtsgrundlage

Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz - K-RFG; LGBl. Nr 96/1992 idgF; vertragliche Vereinbarungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033141