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Gefördert werden Veranstaltungen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sofern diese zusätzlich zum regulären Angebot abgehalten werden.
Land Tirol, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe kiju@tirol.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)
Es ist für die Leistungskontrolle eine Endabrechnung einschließlich der Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen über die Förderhöhe vorzulegen.