Unterstützung von Veranstaltungen privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Link zur Förderung

Gefördert werden Veranstaltungen von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sofern diese zusätzlich zum regulären Angebot abgehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
kiju@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es ist für die Leistungskontrolle eine Endabrechnung einschließlich der Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen über die Förderhöhe vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz - TKJHG;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1033026